(1) Sitz des WDR ist Köln.
(2) Nach Maßgabe der Satzung und unter Beachtung der regionalen Gliederung des Sendegebiets können Studios errichtet werden.
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(1) Sitz des WDR ist Köln.
(2) Nach Maßgabe der Satzung und unter Beachtung der regionalen Gliederung des Sendegebiets können Studios errichtet werden.