Gesetze / Designgesetz

DesignG

§ 8 Formelle Berechtigung

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund12 Entscheidungen

Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.

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