§ 11 Anmeldung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 32
Nach Gewicht
- OLG Hamburg, 21.12.2022 – 5 U 151/21Zitiert von 4
- BGH, 08.03.2012 – I ZR 124/10Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Bestimmung des Schutzgegenstandes - WeinkaraffeZitiert von 14
- BPatG, 15.12.2016 – 30 W (pat) 709/13Designbeschwerdeverfahren – "Verschiebung des Anmeldetages" – zu den Anforderungen an den Anmeldetag – Möglichkeit der Einreichung der Design-Darstellungen auf Datenträgern - Rücksendung des mit der Anmeldung eingereichten USB-Sticks, der die Wiedergabe des Designs enthalten soll, an den Anmelder - Inhalt der Anmeldung lässt sich nicht mehr ermitteln – keine Zuerkennung als prioritätsbegründender Anmeldetag – Erfordernis der Prüfung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anmeldetages unter Berücksichtigung der vom Anmelder nachgereichten DVD
- BPatG, 23.11.2017 – 30 W (pat) 803/15Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" – abstrakter Hell-/Dunkelkontrast ohne Festlegung auf konkrete Farbtöne - hinreichend bestimmtes Merkmal
- BPatG, 11.08.2005 – 10 W (pat) 704/03
- BGH, 24.03.2022 – I ZR 16/21Auslegung eines Designs: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei Abweichungen der Wiedergabe; Bildung eines sog. Kombinationserzeugnisses; isolierter Schutz für die Komponenten des Kombinationserzeugnisses; Rechtsfolgen eines unklaren Ergebnisses der Auslegung - SchneidebrettZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BPatG, 03.04.2024 – 30 W (pat) 804/21
- BPatG, 09.06.2022 – 30 W (pat) 808/18Designnichtigkeitssache - "Badezimmerschränke, Badmöbel" – teilweise Nichtigkeit - mangelnde Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Gesamterzeugnis – Neuheit des Designs
- BPatG, 24.03.2022 – 30 W (pat) 701/20Designbeschwerdesache - "Scheibensicherung für hochhackige Schuhe" – Designfähigkeit einer angemeldeten Form – fehlende Angabe des Erzeugnisses im Anmeldeformular
32 Entscheidungen zu § 11 DesignG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 DesignG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/11#abs-1 (1) Die Anmeldung zur Eintragung eines Designs in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Designanmeldungen entgegenzunehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/11#abs-2 (2) Die Anmeldung muss enthalten:
Wird ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 gestellt, kann die Wiedergabe durch einen flächenmäßigen Designabschnitt ersetzt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/11#abs-3 (3) Die Anmeldung muss eine Angabe der Erzeugnisse enthalten, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/11#abs-4 (4) Die Anmeldung muss den weiteren Anmeldungserfordernissen entsprechen, die in einer Rechtsverordnung nach § 26 bestimmt worden sind.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/11#abs-5 (5) Die Anmeldung kann zusätzlich enthalten:
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/11#abs-6 (6) Die Angaben nach den Absätzen 3 und 5 Nummer 3 haben keinen Einfluss auf den Schutzumfang des eingetragenen Designs.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/11#abs-7 (7) Der Anmelder kann die Anmeldung jederzeit zurücknehmen.