Gesetze / Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte
GerPräsWO§ 11 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis unverzüglich durch Aushang bekannt.