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§ 11 GerPräsWO — Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis unverzüglich durch Aushang bekannt.