Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenG§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen, Registerbekanntmachungen
Stand: 01.08.2022
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- LG Münster, 08.04.2008 – 5 T 991/07Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§ 8 Absatz 1 sowie die §§ 8a, 9, 10, 10a und 11 des Handelsgesetzbuchs finden auf das Genossenschaftsregister Anwendung.