Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung MGS
GebOMGS§ 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen
Stand: 02.08.2026
Für die in der Anlage genannten Amtshandlungen werden die dort aufgeführten Verwaltungsgebühren erhoben. Die Anlage ist Teil dieser Verordnung.