Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd
GebOLandw§ 1 Gebührentarif
Stand: 21.08.2026
Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben.