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Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd
Landesrecht Brandenburg
Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben.