Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührengesetz NRW
GebG NRW§ 2 Gebührenordnungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GebG%20NRW/2#abs-1 (1) Die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden, und die Gebührensätze sind unter Beachtung der §§ 3 bis 6 in Gebührenordnungen zu bestimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GebG%20NRW/2#abs-2 (2) Die Gebührenordnungen erlässt die Landesregierung. Sie kann diese Befugnis für bestimmte Bereiche der Verwaltung auf das dafür zuständige Ministerium übertragen. In diesem Falle hat das zuständige Ministerium das Einvernehmen des für Inneres zuständigen Ministeriums und des für Finanzen zuständigen Ministeriums herbeizuführen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GebG%20NRW/2#abs-3 (3) Die Gemeinden und Gemeindeverbände können in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen, die in Gebührenordnungen im Sinne des Absatzes 2 erfasst sind, eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen. Dies gilt nicht, wenn Amtshandlungen mit gleicher rechtlicher Wirkung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen beziehungsweise Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden können oder wenn Amtshandlungen in gleicher Weise auch von privaten Sachverständigen für die Grundstückswertermittlung erbracht werden können. Dies gilt auch nicht für Amtshandlungen im Gesundheitswesen und bei Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007 (GV. NRW. S. 142, ber. S. 658) in der jeweils geltenden Fassung, soweit sie in den in Absatz 2 genannten Gebührenordnungen ausdrücklich ausgenommen sind.
Wird zitiert von 77 Entscheidungen zu § 2 GebG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.06.1998 – 9 A 2976/97Rückwirkende Begründung einer Gebührenpflicht; Voraussetzungen des Vorbehalts und des Hinweises auf eine künftige Gebührenordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- OVG NRW, 24.06.2015 – 20 A 1707/12Zitiert von 2
- OVG NRW, 05.12.2011 – 9 A 2184/08Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 19.04.2011 – 17 K 1393/10
- OVG NRW, 09.04.2008 – 9 A 111/05Gebührenerhebung für die Verhaltensprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW auf Grundlage einer Auffangtarifstelle Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- VG Düsseldorf, 24.04.2026 – 16 K 9592/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 21.07.2026 – 2 K 878/24Bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung; Voraussetzungen der Verwirkung hoheitlicher Pflichtbefugnisse zur Gefahrenabwehr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Köln, 15.04.2026 – 20 K 3976/24
- VG Köln, 15.04.2026 – 20 K 6851/24
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