Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 73a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 73a GVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 73a GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- KG, 22.03.2018 – 2 AR 11/18Zuständigkeitsbestimmung: Ablehnung der Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers bei fehlender Bekanntgabe der Unzuständigkeitsentscheidungen an die Parteien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.