Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 73a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- KG, 22.03.2018 – 2 AR 11/18Zuständigkeitsbestimmung: Ablehnung der Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers bei fehlender Bekanntgabe der Unzuständigkeitsentscheidungen an die Parteien KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 73a GVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.