Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz

GVG

§ 27

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund1 Entscheidung

Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.

§ 26a § 28