Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 27
Stand: 10.06.2019
Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 27 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 10.12.2008 – 1 StR 322/08Gerichtsverfassung: Zulässigkeit der Teilabordnung eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht an ein Landgericht nach § 37 DRiG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.