Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 112
Stand: 10.06.2019
Die ehrenamtlichen Richter haben während der Dauer ihres Amts in Beziehung auf dasselbe alle Rechte und Pflichten eines Richters.
Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVGStand: 10.06.2019
Die ehrenamtlichen Richter haben während der Dauer ihres Amts in Beziehung auf dasselbe alle Rechte und Pflichten eines Richters.