Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 110
Stand: 10.06.2019
An Seeplätzen können ehrenamtliche Richter auch aus dem Kreis der Schiffahrtskundigen ernannt werden.
Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVGStand: 10.06.2019
An Seeplätzen können ehrenamtliche Richter auch aus dem Kreis der Schiffahrtskundigen ernannt werden.