Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 100
Stand: 10.06.2019
Die §§ 96 bis 99 sind auf das Verfahren im zweiten Rechtszuge vor den Kammern für Handelssachen entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVGStand: 10.06.2019
Die §§ 96 bis 99 sind auf das Verfahren im zweiten Rechtszuge vor den Kammern für Handelssachen entsprechend anzuwenden.