Gesetze / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
GVFG§ 16
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Änderungsverlauf
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25.02.1992 Ausfertigung
§ 16 geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 29 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I 297)
BGBl. 1992 I S. 297
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.