Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Grundschulverordnung

GV

§ 16 (aufgehoben)

Stand: 02.08.2026

Brandenburg4 Entscheidungen

Für § 16 GV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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