Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Grundschulverordnung
GV§ 16 (aufgehoben)
Stand: 02.08.2026
Für § 16 GV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 16 GV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LSG NRW, 26.01.2022 – L 8 BA 51/20Zitiert von 1
- OLG Köln, 15.10.2020 – 4 U 82/19Zitiert von 1
- BGH, 18.02.1966 – 4 StR 637/65Zitiert von 2
- OLG Köln, 09.07.2020 – 4 U 82/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.