Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Grundschulverordnung
GV§ 17 Durchführung der Verordnung
Stand: 02.08.2026
Näheres zur Durchführung dieser Verordnung regeln Verwaltungsvorschriften.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 17 GV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 16.03.2020 – 8 U 37/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.