Art 19 Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/19#abs-1 (1) Kollektivausweisungen sind nicht zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/19#abs-2 (2) Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.
Wird zitiert von 89 Entscheidungen zu Art 19 GRCh →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Aachen, 09.01.2025 – 4 K 1774/23.AZitiert von 5
- OVG NRW, 25.02.2025 – 18 B 74/25Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsandrohung bei offenen Erfolgsaussichten der Asylklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- BVerwG, 11.12.2023 – 1 B 13/23Erlass einer Abschiebungsandrohung trotz Vorliegens eines Abschiebungsverbots?Zitiert von 9
- VG Arnsberg, 07.09.2023 – 10 L 704/23
- BVerwG, 23.07.2025 – 1 C 12.25Zitiert von 1
- BVerwG, 22.05.2025 – 1 C 4.24Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange im Sinne des Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b EGRL 115/2008Zitiert von 24
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2026 – 8 L 2410/25
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 – 11 S 1972/24Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 21.11.2025 – 7 K 6317/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 19 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.