Art 19 Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 41
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Aachen, 09.01.2025 – 4 K 1774/23.AZitiert von 5
- OVG NRW, 25.02.2025 – 18 B 74/25Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsandrohung bei offenen Erfolgsaussichten der Asylklage KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- VG Arnsberg, 07.09.2023 – 10 L 704/23
- OVG NRW, 08.10.2025 – 18 B 988/25Zitiert von 2
- VG Hannover, 14.08.2025 – 3 A 4909/22Zitiert von 3
- OVG NRW, 28.04.2025 – 18 B 1035/24
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 21.11.2025 – 7 K 6317/25
- OVG NRW, 14.11.2025 – 11 A 2196/21.AZitiert von 1
- VGH Bayern, 03.07.2025 – 24 B 24.50034
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 19 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/19#abs-1 (1) Kollektivausweisungen sind nicht zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/19#abs-2 (2) Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.