Art 39 Verbandsklagen
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinie (EU) 2020/1828 ist auf Verbandsklagen gegen Verstöße von Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen gegen Bestimmungen dieser Verordnung, die den Kollektivinteressen von Verbrauchern schaden oder schaden können, anwendbar.