Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 32 Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis

Stand: 08.07.2023

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/32#abs-1 (1) Die Bearbeitungszeit für die Thesis beträgt acht Wochen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/32#abs-2 (2) Den Beginn der Bearbeitungszeit und den Termin für die Abgabe der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/32#abs-3 (3) Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3.

§ 31 § 33