Gesetze / Gerichtskostengesetz

GKG

§ 57 Zwangsliquidation einer Bahneinheit

Stand: 10.06.2019

Bund8 Entscheidungen

Bei der Zwangsliquidation einer Bahneinheit bestimmt sich die Gebühr für das Verfahren nach dem Gesamtwert der Bestandteile der Bahneinheit.

§ 56 § 58