Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 59a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
- BVerfG, 12.07.1994 – 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 · Out-of-Area-EinsätzeZitiert von 35
- BVerfG, 04.05.2010 – 2 BvE 5/07Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des G 8-Gipfels in Heiligendamm - zum Kompetenzschützenden Charakter des Art. 87a Abs. 2 GGZitiert von 16
- BVerfG, 30.07.1958 – 2 BvF 3/58, 2 BvF 6/58Zitiert von 6
3 Entscheidungen zu Art 59a GG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Art 59a GG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.