Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 145
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/145#abs-1 (1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/145#abs-2 (2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/145#abs-3 (3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 145 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 11.03.1997 – 2 BvG 3/95Verlangen der Sächsischen und der Thüringer Landesregierung an den Bund nach Beteiligung am Aktienkapital der Vereinigten Energiewerke (VEAG)Zitiert von 2
- BVerfG, 21.05.1957 – 2 BvL 6/56Umfang der Geltung des Grundgesetzes in und für Berlin. Derzeitige Unzuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung über die Vereinbarkeit von Berliner Gesetzen mit dem GGZitiert von 4
- BVerfG, 09.11.1955 – 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/53Ausschließliche Verwerfungszuständigkeit des BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG für alle nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Gesetze. Soforthilfegesetz des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 8. August 1949. Begriff des Gerichts im Sinne des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG, Art. 97 Abs. 2 GG)Zitiert von 9
- OLG Hamm, 07.05.2025 – 31 U 10/24
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 – 8 A 11351/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 145 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.