Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 146
Stand: 10.06.2019
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu Art 146 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 30.06.2009 – 2 BvE 2/08 · LissabonZitiert von 108
- BVerfG, 17.08.1956 – 1 BvB 2/51 · KPD-VerbotZitiert von 60
- VG Stuttgart, 09.03.2022 – 14 K 5778/21Zitiert von 1
- BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht erfolgreich - "Darauf Ausgehen" iSd Art 21 Abs 2 S 1 GG setzt Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns einer Partei zur Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele voraus (Änderung der Rspr gegenüber BVerfGE 5, 85 <"KPD-Urteil">) - NPD verfassungsfeindlich, insb planvoll und qualifiziert auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielend, überdies dem Nationalsozialismus wesensverwandt - jedoch fehlende Potentialität der Zielerreichung - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG)Zitiert von 220
- BVerfG, 31.03.2000 – 2 BvR 2091/99
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 – 1 S 1240/16Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 18.12.2024 – 31 A 3166/21.O
- OLG Stuttgart, 24.03.2023 – 2 - 2 StE 15/22
- LSG Baden-Württemberg, 27.10.2022 – L 6 U 1603/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 146 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 146 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.