Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz
GModG§ 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
Stand: 06.11.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/86#abs-1 (1) Im Energieausweis ist die Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes entsprechend der Einteilung nach Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 10 anzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/86#abs-2 (2) Die Energieeffizienzklassen gemäß Anlage 10 ergeben sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.