Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz

GModG

§ 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

Stand: 06.11.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/86#abs-1 (1) Im Energieausweis ist die Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes entsprechend der Einteilung nach Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 10 anzugeben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/86#abs-2 (2) Die Energieeffizienzklassen gemäß Anlage 10 ergeben sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.

§ 85 § 87