Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz

GModG

§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Stand: 01.01.2024

Bund2 Fassungen

Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.

§ 63 § 65