Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz
GModG§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/64?asof=2020-11-06#abs-1 (1) Eine Umwälzpumpe, die im Heizkreis einer Zentralheizung mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung eingebaut wird, ist so auszustatten, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit die Betriebssicherheit des Heizkessels dem nicht entgegensteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/64?asof=2020-11-06#abs-2 (2) Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.