Gesetze / Gerichtsdolmetschergesetz
GDolmG§ 1 (zukünftig in Kraft)
Für § 1 GDolmG liegt kein Text vor zum Stichtag 05.12.2022.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.