Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 53 Bestehen der Thesis
Stand: 01.10.2026
Die Thesis ist bestanden, wenn sie mit einem numerischen Notenwert von mindestens 4,0 bewertet worden ist.