Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 48 Bachelorarbeitsordnung
Stand: 01.10.2026
In einer Bachelorarbeitsordnung regelt der Fachbereich Nachrichtendienste:
1.
das Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung von Vorschlägen für das Thema der Thesis,
2.
die Vorgaben für die Form der Thesis,
3.
die Modalitäten bei der Abgabe der Thesis.