Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 4 Ausbildungsbehörden
Stand: 01.10.2026
Ausbildungsbehörden sind
1.
die Dienstbehörde,
2.
Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.