Gesetze / GAPInVeKoS-Verordnung
GAPInVeKoSV§ 31 Kontrollbericht
Stand: 21.12.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/31#abs-1 (1) Über jede Vor-Ort-Kontrolle nach §§ 34 und 36 ist ein Kontrollbericht zu erstellen. Der Kontrollbericht umfasst insbesondere die folgenden Angaben:
1.
Gegenstand und Zeitpunkt der Kontrolle,
2.
anwesende Personen,
3.
vorgenommene Kontrollmaßnahmen,
4.
Feststellungen der vorgenommenen Kontrolle.
Dem Betriebsinhaber ist eine Kopie des Kontrollberichts bereitzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/31#abs-2 (2) Über die mittels Flächenüberwachungssystem ermittelten Ergebnisse ist der Betriebsinhaber zu informieren.