Gesetze / GAPInVeKoS-Verordnung

GAPInVeKoSV

§ 31 Kontrollbericht

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 21.12.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/31#abs-1 (1) Über jede Vor-Ort-Kontrolle nach §§ 34 und 36 ist ein Kontrollbericht zu erstellen. Der Kontrollbericht umfasst insbesondere die folgenden Angaben:

1.
Gegenstand und Zeitpunkt der Kontrolle,
2.
anwesende Personen,
3.
vorgenommene Kontrollmaßnahmen,
4.
Feststellungen der vorgenommenen Kontrolle.

Dem Betriebsinhaber ist eine Kopie des Kontrollberichts bereitzustellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/31#abs-2 (2) Über die mittels Flächenüberwachungssystem ermittelten Ergebnisse ist der Betriebsinhaber zu informieren.

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