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GAPFöVOFT

§ 17 Kontrollen durch das Flächenüberwachungssystem

Stand: 03.10.2025

Nordrhein-Westfalen

Im Zusammenhang mit dem Flächenüberwachungssystem gelten die folgenden Vorgaben der GAPInVeKoS-Verordnung jeweils entsprechend:

1. in Bezug auf Kontrollen durch das Flächenüberwachungssystem § 32 Absatz 1 bis 3 der GAPInVeKoS-Verordnung und

2. in Bezug auf Vor-Ort-Kontrollen bei dem Flächenüberwachungssystem § 33 der GAPInVeKoS-Verordnung.

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