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§ 17 GAPFöVOFT (Nordrhein-Westfalen) — Kontrollen durch das Flächenüberwachungssystem

GAP-Förderverordnung NRW Fläche und Tier

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Zusammenhang mit dem Flächenüberwachungssystem gelten die folgenden Vorgaben der GAPInVeKoS-Verordnung jeweils entsprechend:

1. in Bezug auf Kontrollen durch das Flächenüberwachungssystem § 32 Absatz 1 bis 3 der GAPInVeKoS-Verordnung und

2. in Bezug auf Vor-Ort-Kontrollen bei dem Flächenüberwachungssystem § 33 der GAPInVeKoS-Verordnung.