Im Zusammenhang mit dem Flächenüberwachungssystem gelten die folgenden Vorgaben der GAPInVeKoS-Verordnung jeweils entsprechend:
1. in Bezug auf Kontrollen durch das Flächenüberwachungssystem § 32 Absatz 1 bis 3 der GAPInVeKoS-Verordnung und
2. in Bezug auf Vor-Ort-Kontrollen bei dem Flächenüberwachungssystem § 33 der GAPInVeKoS-Verordnung.