Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GAP-Förderverordnung NRW Fläche und Tier
GAPFöVOFT§ 25 Reihenfolge der Abzüge
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPF%C3%B6VOFT/25#abs-1 (1) Abzüge sind für die jeweilige Zahlung für eine flächen- oder tierbezogene Fördermaßnahme in folgender Reihenfolge anzuwenden:
1. die Übererklärungssanktion bei flächenbezogenen Fördermaßnahmen nach § 22 Nummer 2,
2. der abgelehnte Betrag nach § 7 des GAP-Fördergesetzes NRW und Sanktionen nach § 8 des GAP-Fördergesetzes NRW in Verbindung mit § 23,
3. die Fristsanktion nach § 22 Nummer 3,
4. die Nichtanmeldungssanktion nach § 22 Nummer 1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPF%C3%B6VOFT/25#abs-2 (2) Sanktionen wegen Verstößen gegen Regelungen der Konditionalität oder der sozialen Konditionalität nach Kapitel 4 Abschnitt 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden auf den sich nach Absatz 1 ergebenden Betrag angewendet.