Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Verordnung
GAPDZV§ 4 Landwirtschaftliche Fläche
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 2
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- VG Köln, 05.12.2025 – 9 K 499/24Zitiert von 1
- VG Köln, 05.12.2025 – 9 K 1138/24Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPDZV/4#abs-1 (1) Der Begriff landwirtschaftliche Fläche umfasst Ackerland, Dauerkulturen und Dauergrünland, und das auch, wenn diese auf der betreffenden Fläche ein Agroforstsystem nach Absatz 2 bilden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPDZV/4#abs-2 (2) Ein Agroforstsystem auf Ackerland, in Dauerkulturen oder auf Dauergrünland liegt vor, wenn auf einer Fläche mit dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion Gehölzpflanzen, die nicht in Anlage 1 aufgeführt sind, angebaut werden:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GAPDZV/4#abs-3 (3) Kein Agroforstsystem oder kein Teil eines Agroforstsystems sind Flächen mit Gehölzpflanzen, die am 31. Dezember 2022 die an diesem Tag geltenden Voraussetzungen erfüllen für ein Landschaftselement, das nicht beseitigt werden darf, im Sinne