Gesetze / GAP-Ausnahmen-Verordnung GAPAusnV § 4 Inkrafttreten Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 22.12.2022 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.