Gesetze / Forum-Recht-Gesetz

ForumRG

§ 14 Freier Eintritt; Gebühren

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ForumRG/14#abs-1 (1) Der Eintritt in das Forum Recht ist frei.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ForumRG/14#abs-2 (2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ForumRG/14#abs-3 (3) Das Nähere regelt die Satzung.

§ 13 § 15