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§ 14 ForumRG — Freier Eintritt; Gebühren

Forum-Recht-Gesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Eintritt in das Forum Recht ist frei.

(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

(3) Das Nähere regelt die Satzung.