Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Flüchtlingsaufnahmegesetz
FlüAG§ 2 Personenkreis
Stand: 26.08.2026
Der Personenkreis der ausländischen Flüchtlinge umfasst
1. ausländische Personen, die um Asyl nachgesucht oder einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, ihre Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder,
1a. ausländische Personen, die einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes gestellt haben, nicht über ein asylverfahrensunabhängiges Aufenthaltsrecht verfügen und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, ihre Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder,
2. ausländische Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) in der jeweils geltenden Fassung besitzen oder beantragt oder um einen entsprechenden Schutz nachgesucht haben,
3. ausländische Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, sofern sie ab dem 1.1.2005 aus dem Ausland aufgenommen wurden und sofern sie keine mit eingereisten Familienangehörigen von Ausländern sind, denen eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurde,
4. unerlaubt eingereiste ausländische Personen, die nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes verteilt worden sind.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 2 FlüAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 05.07.2019 – 1 K 9288/17Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 05.07.2019 – 1 K 15351/16Zitiert von 3
- OVG NRW, 05.11.2021 – 15 A 3143/19Zitiert von 2
- OVG NRW, 05.11.2021 – 15 A 3142/19Zitiert von 2
- VG Minden, 02.12.2021 – 11 K 4673/18
- VG Düsseldorf, 24.04.2026 – 1 K 8709/22
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 11.08.2026 – 20 L 1752/26Vorläufiger Rechtsschutz: Umfang des ordnungsrechtlichen Unterbringungsanspruchs ausländischer Flüchtlinge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 17.07.2026 – 20 L 1667/26Flüchtlingsunterbringung: Kein Rechtsanspruch auf Belassung in einer konkreten Unterkunft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 17.04.2026 – 20 L 868/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 FlüAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.