Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 131
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 29.07.2010 – 9 B 51/10Ausbau einer Ortsstraße im Rahmen der FlurbereinigungZitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 18.07.2023 – 15 KF 15/19
- OVG Niedersachsen, 25.04.2013 – 15 KF 20/09Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Beobachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch die Verhandlungsniederschrift bewiesen werden. Gegen ihren diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.