Gesetze / Verordnung über Flugfunkzeugnisse
FlugfunkV§ 3 Voraussetzungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen
Stand: 10.06.2019
Voraussetzungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen sind:
Änderungsverlauf
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07.02.2012 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Februar 2012 (BGBl. I 183)
BGBl. 2012 I S. 183
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