Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FlugLSV%203/5#abs-3(3) Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung
1.
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück um:
2 000 Euro,
2.
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück um: