Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fischereibuchverordnung
Fisch-BuV§ 2
Stand: 02.08.2026
Das Fischereibuch wird nach einem vom Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmten Muster in Loseblattform
geführt. Jedes Fischereirecht erhält ein gesondertes Blatt.