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FinO-WDR –

§ 8 Anlagen des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:

1. der Vorbericht,

2. der Stellenplan,

3. der Programmproduktionsplan und der Programmbeschaffungsplan sowie

4. der Investitionsplan einschließlich einer Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich zu leistenden Ausgaben.

§ 7 § 9