Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO-WDR –§ 8 Anlagen des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:
1. der Vorbericht,
2. der Stellenplan,
3. der Programmproduktionsplan und der Programmbeschaffungsplan sowie
4. der Investitionsplan einschließlich einer Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich zu leistenden Ausgaben.