Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO-WDR –§ 7 Erläuterungen des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinO-WDR%20%E2%80%93/7#abs-1 (1) Im Haushaltsplan sind alle Veranschlagungs- und Bewertungsmethoden so zu erläutern, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des § 6 Absatz 1 vermittelt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinO-WDR%20%E2%80%93/7#abs-2 (2) Änderungen der Veranschlagungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben und zu erläutern, ihr Einfluss auf die voraussichtliche Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Haushaltsjahr ist gesondert darzustellen.