Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO-WDR –§ 9 Vorbericht
Stand: 26.08.2026
Der Vorbericht hat einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres, insbesondere im Vergleich zum vorangehenden Haushaltsjahr, zu vermitteln.