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FinO LFM NRW§ 48 Inhalt des Geschäftsberichts
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinO%20LFM%20NRW/48#abs-1 (1) Im Geschäftsbericht sind die Vermögens- und Ertragsverhältnisse der LFM NRW zutreffend darzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinO%20LFM%20NRW/48#abs-2 (2) Im Geschäftsbericht sind insbesondere zu erläutern:
1. der Jahresabschluss.
2. die Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse der LFM NRW.
3. etwaige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Ablauf des Haushaltsjahres eingetreten sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FinO%20LFM%20NRW/48#abs-3 (3) Im Geschäftsbericht sind die Direktorin oder der Direktor sowie alle Mitglieder der Medienkommission, auch die im Haushaltsjahr oder später ausgeschiedenen, namentlich anzugeben. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Medienkommission und die/der stellvertretende Vorsitzende der Medienkommission sind als solche zu bezeichnen.