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FinO LFM NRW

§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinO%20LFM%20NRW/3#abs-1 (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (§ 110 Absatz 1 LMG NRW).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinO%20LFM%20NRW/3#abs-2 (2) Der Haushaltsplan ermächtigt die LFM NRW, Ausgaben zu leisten und finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FinO%20LFM%20NRW/3#abs-3 (3) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FinO%20LFM%20NRW/3#abs-4 (4) Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen.

§ 1 § 4